Trennung und Scheidung

Sofern Sie beabsichtigen, sich von Ihrem Partner/ Partnerin zu trennen, oder steht zu erwarten, dass die Trennung vom Partner/Partnerin ausgehen wird, erweist es sich in der Regel als ratsam, zuvor anwaltliche Beratung einzuholen. So wird gewährleistet, dass Sie der neuen Situation nicht unvorbereitet gegenübertreten.

 

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Unterlagen, die für die Berechnung des Unterhalts oder des Zugewinns bedeutsam sind, im Zuge der Trennung zunächst „verschwinden“ und erst mühsam im Rahmen des Auskunftsverfahrens herausgeklagt werden müssen. Um wieviel besser ist es, hierfür gewappnet zu ein, indem die Unterlagen vorher bereits kopiert und in Sicherheit gebracht werden.

 

Die Trennung, die mit anwaltlicher Beratung vorbereitet wird, erspart Zeit, Nerven und Kosten!

 

Dabei ist es wichtig zu wissen, dass eine Trennung unter Eheleuten im Rechtssinne bereits dann vorliegt, wenn keine gemeinsame Lebensführung mehr vorhanden ist und subjektiv zumindest von einem Ehepartner abgelehnt wird. Ein vorheriger Auszug aus der Ehewohnung ist hierfür nicht erforderlich, es ist ausreichend, wenn die Lebensbereiche getrennt sind.

Hier ergeben sich – gerade beim Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung – im Nachhinein oft Beweisprobleme, sodass es ratsam ist, die Trennung so zu dokumentieren, dass sie später im Rahmen der Scheidung Bestand hat. Die Trennung unter Eheleuten löst außerdem verschiedene rechtlich bedeutsame Stichtage aus. So kann Getrenntlebendenunterhalt nach § 1361 BGB oder Unterhalt nach § 1615 l BGB vom nicht verheirateten Partner, der/die ein gemeinsames Kind betreut, erst ab dem Zeitpunkt der Trennung verlangt werden und setzt Verzug voraus. Dies bedeutet, dass der Unterhaltsanspruch ab Trennung aktiv geltend gemacht werden muss, da andernfalls keine rückwirkende Zahlung verlangt werden kann.

Die Trennung im Rechtssinne setzt weiter den Beginn des Trennungsjahres in Gang, das nach deutschem Recht erforderlich ist, bevor ein Scheidungsantrag gestellt werden kann. Die Dauer der Ehe hat wiederum Einfluss auf evtl. Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt. Weiterhin kann zur Vorbereitung evtl. Ansprüche auf Zugewinnausgleich (oder auch zu deren Abwehr) vom anderen Ehegatten Auskunft über sein Vermögen „zum Zeitpunkt der Trennung“ gem. § 1379 BGB verlangt werden. Nicht selten sind gemeinsame Konten aufzuteilen oder Schulden, für die die Partner als Gesamtschuldner haften.

Schließlich sind Fragen der Ehewohnung und des Hausrats zu klären.

 

Die Trennung löst also verschiedene Rechtsfolgen aus, die im Vorfeld überdacht und geplant werden sollten.

 

Auf Kinder, die von der Trennung betroffen sind, ist hierbei besonderes Augenmerk zu richten. Als Familienanwälte bemühen wir uns, in jeder Phase der Trennung darauf zu achten, dass Kinder diese schwierige Zeit möglichst unbeschadet bewältigen können. Gleiches gilt selbstverständlich für die Scheidung.

Auch hier sollte sowohl im Fall der aktiv betriebenen Scheidung als auch für den Fall, dass der Partner / die Partnerin sich scheiden lassen möchte, möglichst schnell anwaltlicher Rat eingeholt werden, um vor ungewollten Überraschungen gewappnet zu sein.

Eine Scheidung nach einjähriger Trennungszeit kann nur im Ausnahmefall verhindert werden, deshalb sollten Sie so schnell als möglich darüber informiert sein, welche Ansprüche aus dem vorhandenen Vermögen bestehen, was aus der gemeinsamen Immobilie wird, ob nacheheliche Unterhaltsansprüche des Ehegatten im Raum stehen, wie der Unterhalt für die gemeinsamen Kinder geregelt ist und Ihre Versorgungsansprüche im Rentenalter durch die Scheidung beeinflusst werden. Auch erbrechtliche Fragen sind bedeutsam.

Wir unterstützen Sie sowohl bei der aktiven Durchsetzung Ihrer Ansprüche als auch bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.

 

Ihre Ansprechpartnerin zum Thema:

Karin Löffler, Rechtsanwältin
Karin Löffler

Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht · Mediatorin

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Rechtsthemen: Vorstehende Informationen ersetzen keine anwaltliche Beratung und stellen auch keine verbindlichen Angaben dar. Bei aller Sorgfalt übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben auf unserer Webseite. Sollten Sie eine verlässliche Auskunft wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin.

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