Unsere Leistungen

Nachfolgend möchten wir Ihnen einen Überblick über die von uns angebotenen Rechtsdienstleistungen und den Ablauf eines typischen Mandats geben. Weil jeder Konflikt Besonderheiten aufweist, zögern Sie bitte nicht, uns Ihr konkretes Anliegen persönlich mitzuteilen.

Beratung

Im Rahmen des ersten Kontakts vereinbaren wir in der Regel ein erstes Beratungsgespräch in unserer Kanzlei. Der Sachverhalt und etwaige Rückfragen lassen sich auf diese Weise am einfachsten klären. Alternativ bietet sich ein telefonisches Beratungsgespräch an. Insbesondere ist auf den Ablauf von Fristen und die Verjährung zu achten.

Die sog. „Erstberatung“ ist nicht als Beratung „light“ anzusehen. Gemeint ist entweder ein Rat, also eine Empfehlung des Rechtsanwaltes, wie sich der Mandant in einer konkreten Situation verhalten soll, oder eine Auskunft, im Sinne der Beantwortung einer allgemeinen Rechtsfrage.

Im Anschluss entscheiden Sie allein, ob wir weiter für Sie tätig werden. Wenn Sie nach einigen Wochen Überlegungszeit auf die Angelegenheit zurückkommen möchten, machen wir da weiter, wo wir aufgehört haben. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Übersteigt der Umfang und die Komplexität Ihres Anliegen den Rahmen einer ersten Beratung, werden wir die weiteren Schritte in aller Ruhe mit Ihnen besprechen. Gegenstand der nachfolgenden anwaltlichen Tätigkeit kann etwa die Erstellung eines Rechtsgutachtens, der Entwurf eines Vertrages oder eine sonstige beratende Tätigkeit sein.

Denkbar sind ferner Anrufe bei Gericht, Anträge auf Akteneinsicht, die Einholung von Auskünften aus Schuldner-, Handelsregister sowie Grundbuch oder die persönliche Einsichtnahme in Nachlass- und Grundbuchakten. Ebenso kann beispielsweise der Entwurf von Kündigungs- oder Mahnschreiben, aber auch eines umfangreichen Vertragstextes Gegenstand der weiteren Beauftragung sein.

Entsprechend unserer Spezialisierung übernehmen wir selbstverständlich auch den Entwurf eines Testaments / Erbvertrages oder einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung.

Vertretung

Die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung ist der Kern der anwaltlichen Tätigkeit. Wir übernehmen auf Ihren Wunsch und in Ihrem Namen die Vertretung Ihrer Interessen nach außen. Zu diesem Zweck legitimieren wir uns gegenüber Ihren Vertragspartnern, Familienangehörigen, Miterben oder sonstigen Dritten (Gläubigern / Schuldnern) und – falls nötig – auch vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland.

Die uns erteilte Vollmacht ist jederzeit widerruflich. Sie haben von der Einleitung bis zur Beendigung des Verfahrens bzw. zum Abschluss eines (außergerichtlichen) Vergleichs alles weiterhin in Ihrer Hand. Über sämtlichen Schriftverkehr werden Sie regelmäßig informiert.

Bestenfalls werden am Ende der Auseinandersetzung sämtliche Ihrer Forderungen erfüllt oder zumindest tituliert (d.h. rechtskräftig festgestellt) sein. In letzterem Fall begleiten wir Sie bis zum Abschluss des Zwangsvollstreckungsverfahrens, mit dem Sie Ihre Forderung mittels staatlichen Zwangs (etwa eines Gerichtsvollziehers) auch praktisch durchsetzen.

Für die Gegenseite führt anschließend kein Weg mehr an uns vorbei. Wir sind für die Korrespondenz zuständig und vertreten dabei ausschließlich Ihre Interessen.

Kosten

Die Höhe von Anwaltshonoraren wird oftmals überschätzt. Deshalb bemühen wir uns von Anfang an um Transparenz. Schließlich sollen Sie auch über das jeweilige Mandat hinaus mit uns zufrieden sein. Bestenfalls können Sie ihre Rechtsverfolgungskosten ohnehin vom unterlegenen Gegner ersetzt verlangen und müssen keine Rechnung fürchten.

Eine erste Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei ist selbstverständlich kostenfrei. Solange wir nicht anwaltlich für Sie tätig werden, stellen wir auch keine Rechnung – unabhängig davon, ob Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unsere Homepage kontaktieren.

Die Gebühren für ein auf Ihren Wunsch vereinbartes erstes Beratungsgespräch (Erstberatung) hat der Gesetzgeber auf maximal 190,00 € (das sind 226,10 € inkl. Mehrwertsteuer) begrenzt. Außerdem wird die Erstberatungsgebühr, sollten wir nicht ausdrücklich etwas Abweichendes mit Ihnen vereinbaren, auf die Gebühren für eine nachfolgende Tätigkeit angerechnet. Entscheiden Sie sich also für die Fortsetzung der Beratung oder die Erteilung des Mandats, ist das Erstberatungsgespräch für Sie kostenfrei.

 

Kennen Sie Ihr Risiko! Die Rechtsanwaltsvergütung ist gesetzlich festgelegt.

Die anwaltliche Vergütung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Deshalb werden wir Sie schon im Rahmen des ersten Gesprächs auf die gesetzliche Vergütung und die Möglichkeiten einer Honorarvereinbarung (Stunden- oder Pauschalhonorar) ansprechen. Unsere derzeitigen Stundensätze beginnen in der Regel bei 250,00 €, variieren jedoch nach Art und Umfang der Angelegenheit. In besonders gelagerten Fällen ist auch die Vereinbarung eines Erfolgshonorars möglich, mit dem Sie Ihr Kostenrisiko minimieren können.

Häufig wird es für die (außer-)gerichtliche Vertretung bei den gesetzlich vorgesehenen Gebühren verbleiben können. Abhängig von der jeweiligen Tätigkeit entsteht dann eine Geschäfts, Verfahrens- oder Terminsgebühr. Im Falle eines Vergleichs fällt regelmäßig auch eine sog. Einigungsgebühr an. Gleichwohl entstehen diese Gebühren für Sie niemals überraschend, sondern ergeben sich aus dem Gesetz. Umgekehrt müssen in gerichtlichen Verfahren mindestens die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet werden. Ein „Preisdumping“ ist unter Rechtsanwälten ausdrücklich verboten.

 

Soweit unsere Leistungen in den Schutzbereich Ihrer Rechtsschutzversicherung fallen, übernehmen wir auf Ihren Wunsch die Einholung einer Deckungszusage und ggf. anstehende die Abrechnung unserer Gebühren mit der Versicherung. Teilen Sie uns hierfür einfach Ihre Versicherung und Ihre Versicherungsnummer mit oder die bereits erhaltene Kennung des Schadensfalls.

Die regelmäßigen Rechtsanwaltsgebühren des RVG richten sich nach dem Gegenstandswert, wobei das Gesetz diesbezüglich Tabellen bereit hält, aus denen sich die jeweiligen Gebühren in Abhängigkeit vom Gegenstandswert ermitteln lassen.

Beispiel: Sie beauftragen uns, eine Nachlassforderung in Höhe von 10.000,00 € geltend zu machen. Nach einer außergerichtlichen Auseinandersetzung wird der geschuldete Betrag an Sie gezahlt. Es fallen regelmäßig an:

1,30 Geschäftsgebühr798,20 €
Auslagen20,00 €
Zwischensumme netto818,20 €
Umsatzsteuer 19 %155,46 €
Gesamtbetrag973,66 €

Aber: In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, die Rechtsanwaltskosten von der Gegenseite erstattet zu bekommen, etwa weil diese mit der Erfüllung der Forderung bereits in Verzug war. In diesem Fall werden Ihre Rechtsverfolgungskosten von uns in der Regel gleich mit geltend gemacht.

Sollten Sie sich die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts bzw. ein gerichtliches Verfahren finanziell nicht leisten können, besteht die Möglichkeit der Beratungshilfe und Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe. Damit die Abrechnung vom Gericht nicht nachträglich verwehrt wird, legen Sie uns am besten bereits vor Beginn des ersten Gesprächs einen Berechtigungsschein für die Beratungshilfe vor. Über die Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe entscheidet das mit der Sache befasste Gericht. Vor Einleitung gerichtlicher Schritte werden wir sie auf diese Möglichkeit selbstverständlich hinweisen. Das Antragsformular finden Sie hier.

Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, rufen Sie uns einfach an!

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