Ehe-, Partnerschaftsverträge und Scheidungsfolgevereinbarungen

Eheverträge werden entweder vor der Eheschließung oder während bestehender Ehe geschlossen. Scheidungsfolgevereinbarungen regeln die Folgen einer Trennung und/oder Scheidung. Wir beraten Sie grundsätzlich zu allen damit zusammenhängenden Fragen. Ein Ehevertrag unter Verlobten oder Eheleuten ist immer dann sinnvoll, wenn ein großes finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Partnern besteht, oder – bei Selbstständigen – Firmenvermögen geschützt werden soll.
 

Auch wenn geplant wird, dass einer von Ihnen während der Ehe beruflich kürzertreten wird, sobald Kinder geboren werden, empfiehlt sich eine vorsorgende unterhaltsrechtliche Regelung.

Ohne Ehevertrag leben Sie nach der Heirat im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass Ihre Vermögen grundsätzlich getrennt bleiben und im Rahmen der Scheidung eine Bilanz über den während der Ehe erwirtschafteten Zugewinn erstellt wird, die dann finanziell auszugleichen ist (Zugewinnausgleich). Schenkungen und Erbschaften, die während der Ehe gemacht werden, bleiben vom Zugewinn insoweit ausgenommen, als lediglich evtl. Wertveränderungen dieser Vermögensgegenstände die Bilanz beeinflussen.

Bei nicht verheirateten Lebensgemeinschaften empfiehlt sich ein Partnerschaftsvertrag, weil die rechtlichen Folgen einer Trennung gesetzlich nicht geregelt sind und hier oft große rechtliche Unsicherheiten lauern.

Nach der Trennung können im Rahmen einer Trennungs- oder Scheidungsfolgevereinbarung die rechtlichen Folgen der Trennung, insbesondere Immobilien, Geldvermögen, Zugewinnausgleich , Unterhalt, Versorgungsausgleich, Ehewohnung, Hausrat einvernehmlich vertraglich geregelt werden. Dies erspart Kosten und gibt Ihnen die Sicherheit, dass später nicht weitere gerichtliche Auseinandersetzungen über die sog. Folgesachen auf Sie zukommen.

 

Zu beachten ist allerdings, dass sowohl Eheverträge als auch Scheidungsfolgevereinbarung, der richterlichen Inhaltskontrolle unterliegen.

 

Dies bedeutet, dass gerichtlich überprüft werden kann, ob der Vertrag entweder bei seinem Abschluss oder bedingt durch die Entwicklung der Beziehung im Ergebnis sittenwidrig ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn Lasten ungleich verteilt worden sind, ohne einen Ausgleich zu schaffen.

Damit ein Vertrag der richterlichen Kontrolle standhält, sollten Sie sich vor der in jedem Fall notwendigen notariellen Beurkundung anwaltlich beraten lassen.

 

Wir beraten Sie bei der Gestaltung des Vertrages und unterstützen Sie bei der gerichtlichen Auseinandersetzung über die Wirksamkeit der Vereinbarung.

 

Ihre Ansprechpartnerin zum Thema:

Karin Löffler, Rechtsanwältin
Karin Löffler

Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht · Mediatorin

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Rechtsthemen: Vorstehende Informationen ersetzen keine anwaltliche Beratung und stellen auch keine verbindlichen Angaben dar. Bei aller Sorgfalt übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben auf unserer Webseite. Sollten Sie eine verlässliche Auskunft wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin.

Diese Webseite verwendet Cookies. Mit der Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen