Mediation

Die Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren zur einvernehmlichen Konfliktregelung. Unter Vermittlung eines Mediators erarbeiten die Konfliktparteien individuelle Lösungen, die anschließend in einem Mediationsvertrag verankert werden. Ziel ist es, eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Vereinbarung zu finden, die dadurch ein hohes Maß an Zufriedenheit und Stabilität garantiert.

Ablauf

Sie bestimmen die Themen, für die Sie sich eine verbindliche Regelung wünschen. Die Mediatorin unterstützt Sie dabei, die Interessen und Bedürfnisse, die hinter den jeweils vertretenen Positionen liegen, zu erkennen. Im Anschluss daran werden verschiedene Lösungswege entworfen und bewertet. Das Endergebnis wird in Form einer für alle Beteiligten verbindlichen Vereinbarung ausformuliert und festgehalten.

 

Dadurch werden sonst notwendige gerichtliche Entscheidungen erspart und maßgeschneiderte individuelle Regelungen gefunden, die ein hohes Maß an Sicherheit und Verlässlichkeit garantieren.

Nähere Informationen zur Mediation in familiären Konflikten finden sie auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Familienmediation Darmstadt/Bergstraße sowie der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familienmediation (BAFM).

Die fünf Phasen der Mediation

1. Einführung

Im Rahmen eines für Sie unverbindlichen ca. einstündigen Vorgesprächs kläre ich mit Ihnen zunächst ab, ob eine Mediation in Ihrer konkreten Problemlage überhaupt Sinn für Sie macht.

Ich erkläre die Regeln und den Ablauf des Verfahrens und beantworte Ihre Fragen hierzu. Wir vergleichen mit anderen Problemlösungsverfahren (Ehe- und Familienberatung, anwaltliche Vertretung, gerichtliche Entscheidung, Schiedsverfahren, cooperative Praxis etc.) und erörtern die Vor- und Nachteile.

Wir erörtern den Mediationsvertrag und die Frage der Kostenverteilung.

Am Ende vereinbaren wir einen unverbindlichen Starttermin für die Mediation, falls Sie sich dafür entscheiden.

Die Kosten des Vorgesprächs betragen 100,- € zzgl MwSt. Das Vorgespräch ist kostenfrei, wenn Sie sich für die Durchführung der Mediation entscheiden.

2. Sammeln von Konfliktthemen

In der ersten Mediationssitzung erarbeiten wir zunächst einen Überblick über Ihre konkrete Situation und sammeln anschließend die Themen, für die Sie sich eine Regelung wünschen. Die Mediation folgt keinem festgelegten Themenkatalog. Vielmehr soll in der Abschlussvereinbarung nur zu den Themen eine Vereinbarung fixiert werden, die für Sie regelungsbedürftig sind. Dies können durchaus unterschiedliche Themen sein. Wir werden aber in jedem Falle alle Themen bearbeiten, für die Sie sich eine Lösung wünschen.

Zum Abschluss entscheiden wir, in welcher Reihenfolge wir die Themen behandeln wollen.

3. Konfliktbearbeitung

Die Konfliktbearbeitung ist das Herzstück der Mediation. In dieser Phase erarbeiten wir die Werte, Interessen und Bedürfnisse, die oftmals hinter den Positionen zu den einzelnen Themen liegen. Wir vergrößern sozusagen den Kuchen, indem wir beispielsweise fragen, welche Bedürfnisse denn erfüllt sein müssen, damit Sie am Ende der Mediation bei dem konkreten Thema sicher sein können, eine gute Lösung gefunden zu haben.

Wichtig ist in dieser Phase auch, durch gegenseitiges Zuhören eine wechselseitige Akzeptanz für unterschiedliche Sichtweisen zu erreichen.

4. Konfliktlösung

In dieser Phase ist Kreativität gefragt. Wir sammeln Optionen und entwerfen verschiedene Lösungswege. Anschließend bewerten Sie die einzelnen Optionen („kommt nicht in Frage – Kann man drüber reden – wäre super“). Dadurch wird eine Auswahl getroffen, mit der wir uns dann näher beschäftigen.

Ziel dieser Phase ist es, tragbare Ideen zu entwickeln, die allen Ihren Interessen und Bedürfnissen am ehesten gerecht werden. Wenn möglich soll eine win-win-Situation geschaffen werden, denn wir wissen ja:

 

Beim Streit um eine Orange ist die hälftige Teilung nicht immer die beste Lösung, wenn sich z.B. später herausstellt, dass die eine den Saft zum Trinken möchte und der andere die Schale zum Kuchenbacken braucht.

 

Wenn alle Themen in der dargestellten Reihenfolge bearbeitet wurden, stellen wir eine Gesamtbetrachtung an und entscheiden, ob alle gefundenen Lösungen in sich stimmig sind.

5. Mediationsvereinbarung

Das Endergebnis der Mediation wird anschließend von mir in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Sie erhalten zunächst einen Entwurf mit der Empfehlung, diesen noch einmal von Beratungsanwälten prüfen zu lassen, damit Sie sicher sind, dass die gefundenen Regelungen Ihren Interessen und Bedürfnissen am besten entsprechen.

Erst wenn Sie sicher sind, dass Sie die Vereinbarung diesen Ansprüchen entspricht, treffen wir uns zur Unterschrift.

Ob die Vereinbarung anschließend auch noch notariell beurkundet werden muss, hängt vom Inhalt der Vereinbarung und Ihren Wünschen ab. Auch hierüber werden wir vorab ausführlich sprechen.

Kosten

Die Kosten der Mediation betragen 220,- € zzgl. MwSt. pro Zeitstunde. Berechnet wird lediglich die Dauer der Sitzungen. Inkludiert sind Vor-und Nachbereitung, Protokoll und der Entwurf der Abschlussvereinbarung. Eine Sitzung dauert i.d.R. 1,5 Zeitstunden.

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